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ORGANISATION DER OBERFÖRSTEREI
Die Oberförsterei ist eine organisatorisch selbständige Haupteinheit der Staatsforste, die auf Grund des Gesetzes über Staatsforste fungiert. Sie unterliegt der Regionalen Direktion der Staatsforste, die für die Aufsicht und Koordinierung der Maßnahmen auf ihrem Gebiet zuständig ist.
Im Folgenden wurden die wichtigsten Stellen mit den dazugehörigen Aufgaben dargestellt:
Der Oberförster (Leiter der Oberförsterei) steht der Oberförsterei vor, leitet die Oberförsterei als grundlegende selbständige Organisationseinheit der Staatlichen Forste und vertritt sie nach außen.
Der stellvertretende Oberförster ist vor allem für die Produktion in der Oberförsterei zuständig und leitet die Arbeit der Revierförster.
Der Aufsichtsingenieur übernimmt die Aufgaben im Bereich der Ordnungsmäßigkeit der wirtschaftlichen Tätigkeit, des Ressourcenschutzes, der Zugänglichkeit des Waldes und erteilt Auflagen im Auftrag des Oberförsters.
Der Revierförster leitet direkt das Forstrevier und ist für alle Maßnahmen der forstwirtschaftlichen Tätigkeit und Schutz des Vermögens im Gebiet des Forstreviers verantwortlich.
Als Hilfspersonal wird dem Revierförster ein Stellvertreter des Revierförsters, ein Praktikant oder ein anderer Hilfsarbeiter vom Oberförster zugeteilt.
Der Verwaltungsleiter der Oberförsterei ist für alle verwaltungstechnischen Angelegenheiten der Oberförsterei und für die investiven und Sanierungsaufgaben verantwortlich.
Die Forstpolizeiwache ist eine Organisationseinheit der Oberförsterei, die den Wald- und Forstfrevel bekämpfen soll. Die Wache wird vom Leiter der Wache geleitet, dem die einzelnen Forsthüter unterstellt sind.